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Oppel, Florian
Die österreichische Privatstiftung und die deutsche Familienstiftung als Instrumente der Nachfolgegestaltung
Bucerius Law School
978-3-86381-038-2
1. Aufl. 2014 / 344 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriftenreihe des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen

Bis zum Jahr 2020 stehen in Deutschland Erbschaften in einem Gesamtvolumen von rund 2,6 Billionen Euro an. Alleine diese Zahl verdeutlicht die große Relevanz der vorausschauenden Nachfolgegestaltung. Stiftungen sind in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Beratungspraxis geraten. Dabei beschränkt sich eine umsichtige Beratung nicht nur auf den Einsatz deutscher Familienstiftungen, sondern nimmt auch ausländische Rechtsformen in den Blick.

Beachtung verdient insoweit auch die österreichische Privatstiftung. Die noch junge Rechtsform, die explizit mit Blick auf privatnützige Gestaltungen ermöglicht wurde, hat schnell an Bedeutung gewonnen. An der Spitze der wichtigsten Unternehmensgruppen in Österreich stehen mittlerweile Privatstiftungen.

Angesichts der fortschreitenden Europäisierung ist im Rahmen der Nachfolgeplanung zu untersuchen, inwieweit sich österreichische Privatstiftungen im Vergleich zu deutschen Familienstiftungen zur Nachfolgegestaltung eignen. Obwohl es zwischen den Rechtsformen viele Parallelen gibt, bestehen in zivilrechtlicher Hinsicht auch erhebliche Unterschiede. Beide sind zwar verselbstständigte Vermögensmassen ohne Eigentümer und Gesellschafter. Jedoch ist das deutsche Stiftungsrecht an vielen Stellen gestaltungsfreundlicher. Dafür werden die österreichischen Regelungen dem Charakter der Stiftung oft besser gerecht. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Widerrufsvorbehalt in die Satzung aufzunehmen, was das deutsche Recht nicht gestattet.

Neben zivilrechtlichen Bestimmungen spielen steuerliche Aspekte bei der Stiftungserrichtung eine große Rolle. Hierbei ist besonders die Errichtungsbesteuerung von Relevanz, für die die deutsche und die österreichische Rechtsordnung grundlegend unterschiedliche Regelungen treffen. Errichtet ein in Deutschland ansässiger Stifter eine österreichische Privatstiftung, muss er die steuerlichen Regeln beider Länder berücksichtigen.